Laut der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen ab August 2021 alle Schweine (Mastschweine, Zuchtsauen und (Saug-)Ferkel) stets Zugang zu organischem und faserreichen Beschäftigungsmaterial in ausreichender Menge haben. Für Teilnehmer der dritten ITW-Phase (Initiative Tierwohl) ist Rauhfutter bereits Pflicht! Die einsetzbaren Materialen sollen von den Schweinen untersuchbar, beweglich, veränderbar und dem Erkundungsverhalten dienen! Dabei müssen Beschäftigungsmaterial und Raufutter ständig verfügbar sein und getrennt angeboten werden!
Der Bosch Faser-Pellet erfüllt die Anforderungen der ITW-Vorgaben: